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   BFH, 03.08.1998 - V E 2/98   

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https://dejure.org/1998,4818
BFH, 03.08.1998 - V E 2/98 (https://dejure.org/1998,4818)
BFH, Entscheidung vom 03.08.1998 - V E 2/98 (https://dejure.org/1998,4818)
BFH, Entscheidung vom 03. August 1998 - V E 2/98 (https://dejure.org/1998,4818)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Umsatzsteuer-Vorauszahlungen - Aussetzung der Vollziehung - Gerichtskosten - Kostenrechnung - Unrichtigr Sachbehandlung - Erinnerung

  • Judicialis

    GKG § 8; ; GKG § 8 Abs. 2; ; GKG § 5 Abs. 1; ; GKG § 8 Abs. 1 Satz 1

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  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 10.07.1996 - II B 139/95

    Wirksame Übereignung eines Grundstücks - Anspruch auf Aufhebung einer

    Auszug aus BFH, 03.08.1998 - V E 2/98
    Eine unrichtige Sachbehandlung i.S. des § 8 Abs. 1 Satz 1 GKG ist gegeben, wenn das Gericht gegen eine eindeutige gesetzliche Norm verstoßen hat und dies offen zutage tritt oder wenn dem Gericht ein offensichtliches Versehen unterlaufen ist (vgl. BFH-Beschluß vom 12. Juni 1995 I S 24/94, BFH/NV 1996, 61).
  • BFH, 30.01.1996 - VIII E 1/96

    Erinnerung gegen eine Kostenentscheidung

    Auszug aus BFH, 03.08.1998 - V E 2/98
    Der Antrag auf Nichterhebung von Kosten wegen unrichtiger Sachbehandlung ist nämlich als Erinnerung zu behandeln, wenn die Kostenrechnung dem Kostenschuldner bereits zugestellt war (BFH-Beschluß vom 15. Oktober 1995 XI E 1/95, BFH/NV 1996, 575).
  • BFH, 15.10.1995 - XI E 1/95
    Auszug aus BFH, 03.08.1998 - V E 2/98
    Der Antrag auf Nichterhebung von Kosten wegen unrichtiger Sachbehandlung ist nämlich als Erinnerung zu behandeln, wenn die Kostenrechnung dem Kostenschuldner bereits zugestellt war (BFH-Beschluß vom 15. Oktober 1995 XI E 1/95, BFH/NV 1996, 575).
  • BFH, 12.06.1995 - I S 24/94

    Rechtsbehelf gegen die Kostenentscheidung eines Beschlusses

    Auszug aus BFH, 03.08.1998 - V E 2/98
    Eine unrichtige Sachbehandlung i.S. des § 8 Abs. 1 Satz 1 GKG ist gegeben, wenn das Gericht gegen eine eindeutige gesetzliche Norm verstoßen hat und dies offen zutage tritt oder wenn dem Gericht ein offensichtliches Versehen unterlaufen ist (vgl. BFH-Beschluß vom 12. Juni 1995 I S 24/94, BFH/NV 1996, 61).
  • BFH, 31.08.1999 - V B 53/97

    Richterablehnung

    Nachdem der erkennende Senat den verfassungsrechtlichen Bedenken des Antragstellers gegen die Vorschrift des § 19 UStG 1993 im Verfahren V B 52/97 (wegen Aussetzung der Vollziehung der Umsatzsteuervorauszahlungen für das 1. und 2. Quartal 1996) nicht gefolgt war (Beschluß vom 11. Dezember 1997 V B 52/97, BFH/NV 1998, 751) und auch den Antrag auf Nichterhebung der Kosten wegen unrichtiger Sachbehandlung zurückgewiesen hatte (Beschluß vom 3. August 1998 V E 2/98, BFH/NV 1999, 72), lehnte der Antragsteller die Richter, die an diesen Entscheidungen mitgewirkt hatten, wegen Besorgnis der Befangenheit ab.

    Der Antragsteller begründet das Ablehnungsgesuch in der Sache damit, daß der Senat mit dem Beschluß in BFH/NV 1998, 751 ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des § 19 UStG 1993 verneint hatte und hierin auch im Beschluß in BFH/NV 1999, 72 keine unrichtige Sachbehandlung erkennen konnte.

  • BFH, 29.10.1999 - VI R 7/99

    Kinderfreibetrag - Arbeitnehmerfreibetrag - Prozessvollmacht - Übertragung auf

    Die abweichende Beurteilung einer Verfahrensfrage genügt regelmäßig nicht (vgl. BFH-Beschluß vom 3. August 1998 V E 2/98, BFH/NV 1999, 72).
  • BFH, 14.06.2000 - XI R 2/99

    Vorlage der Prozeßvollmacht

    Eine unrichtige Sachbehandlung i.S. des § 8 Abs. 1 Satz 1 GKG liegt vor, wenn das Gericht gegen eine eindeutige gesetzliche Norm verstoßen hat und dies offen zutage tritt oder wenn dem Gericht ein offensichtliches Versehen unterlaufen ist (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 3. August 1998 V E 2/98, BFH/NV 1999, 72; vom 12. Januar 1995 I S 24/94, BFH/NV 1996, 61).
  • BFH, 09.06.1999 - VI R 6/99

    Widerruf einer Vollmacht - Richterliche Anfrage - Unterlassen einer Beantwortung

    Die abweichende Beurteilung einer Verfahrensfrage genügt regelmäßig nicht (vgl. BFH-Beschluß vom 3. August 1998 V E 2/98, BFH/NV 1999, 72; Hartmann, Kostengesetze, 28. Aufl., § 8 GKG Rz. 8 b).
  • BFH, 13.04.1999 - VI R 192/98

    Prozessvollmacht, Widerruf oder Beschränkung

    Die abweichende Beurteilung einer Verfahrensfrage genügt regelmäßig nicht (vgl. BFH-Beschluß vom 3. August 1998 V E 2/98, BFH/NV 1999, 72; Hartmann, Kostengesetze, 28. Aufl., § 8 GKG Rz. 8 b).
  • BFH, 19.05.1999 - VI R 216/98

    Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit - Kinderfreibetrag - Prozeßvollmacht

    Die abweichende Beurteilung einer Verfahrensfrage genügt regelmäßig nicht (vgl. BFH-Beschluß vom 3. August 1998 V E 2/98, BFH/NV 1999, 72; Hartmann, Kostengesetze, 28. Aufl., § 8 GKG Rz. 8 b).
  • BFH, 14.07.1999 - VI R 206/98

    Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit - Freibetrag - Prozeßvollmacht -

    Die abweichende Beurteilung einer Verfahrensfrage genügt regelmäßig nicht (vgl. BFH-Beschluß vom 3. August 1998 V E 2/98, BFH/NV 1999, 72).
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